Moin-Moin - Petri und Hallo
Durch Initiative des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.
ist es Kindern unter 10 Jahren seit März 2010 erlaubt,
in Begleitung von erwachsenen Fischereischeininhabern zu angeln.
Kinder unter 10 Jahre können nun auch, ab dem 01.01.2012,
gegen eine Gebühr von 4,00 Euro,
mit eigenem Sonderausweis und Beitragsmarken,
Mitglieder im Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. werden.
Dabei gelten folgende Einschränkungen:
1. Alle Vorgänge des Angelns,
die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können,
sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung
von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung
bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt.
Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich
des Fischereischeininhabers gehören.
2. Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind
die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln,
insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.
3. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber
tragen die Verantwortung für die Einhaltung
der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.
Siehe Vereinshomepage-Link als pdf-Datei: Bekanntgabe Kinderangeln
Siehe Vereinshomepage-Link als pdf-Datei: Runderlass Kinderangeln